Raus aus der Wohnung: Beleidigung kann Kündigung rechtfertigen
Schimpftiraden
gegen andere Hausbewohner sollten Mieter besser für sich behalten, denn
solche Entgleisungen können zur Kündigung der Mietwohnung führen,
berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Diese
Erfahrung musste unlängst ein unbeherrschter Zeitgenosse machen. Ihm
wurde sogar ohne vorherige Abmahnung gekündigt. Zu Recht, wie das
Landgericht Coburg entschied (Az.: 32 S 85/08).
Im vorliegenden
Fall bediente sich ein Mieter der ganzen Fülle nachbarschaftlicher
Gehässigkeiten. Er beschimpfte seine Mitbewohner auf üble Art und Weise
und hörte nachts laut Musik. Es wurde ihm sogar vorgeworfen, er habe
eine andere Mieterin tätlich angegriffen.
Vor Gericht ergab die
Beweisaufnahme, dass die Beleidigungen und Lärmbelästigungen
tatsächlich so stattgefunden hatten, berichtet Immowelt.de. Ob es auch
zu der Körperverletzung kam, konnten die Richter nicht klären. Dennoch
befanden die Richter: Die Kündigung ist rechtens, denn der Mieter hätte
den Hausfrieden ganz erheblich gestört. Allerdings gewährte das Gericht
dem gekündigten Mieter eine Räumungsfrist, um sich eine andere Wohnung
zu suchen.
Quelle: www.immowelt.de
