Mieter sind oft immer noch für Schönheitsrenovierungen zuständig
Mieter die glauben, sie dürfen generell aus ihrer Mietwohnung ausziehen, ohne renoviert zu haben, können einem teuren Irrtum erliegen. Denn oft sind sie noch für Schönheitsrenovierungen zuständig, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.
Schönheitsrenovierungen
sind oft immer noch Sache des Mieters, berichtet das Immobilienportal
Immowelt.de. Das gilt trotz einiger Urteile des Bundesgerichtshofes
(BGH), nach denen viele Renovierungsklauseln ungültig sind. Vor allem
durch Internet-Foren geistert das Gerücht, Mieter seien generell nicht
mehr für Schönheitsreparaturen zuständig. Eine solche Einschätzung kann
jedoch für den Mieter ein gefährlicher Irrtum sein, der ihn
schlimmstenfalls tausende Euro kosten kann.
Richtig ist: Manche
Klauseln sind tatsächlich ungültig, gegen andere haben die Gerichte
nichts einzuwenden. Bevor also ein Mieter aus der unrenovierten
Mietwohnung auszieht, sollte er von Verbraucherschützern oder von einem
Rechtsanwalt prüfen lassen, ob seine Klausel gültig ist oder nicht.
Ungültig
sind alle Klauseln, die dem Mieter ein Übermaß an Pflichten auferlegen,
weiß Immowelt.de. Das betrifft vor allem Klauseln mit starren
Fristenregelungen sowie Endrenovierungsklauseln. Bei beiden müssten
Mieter möglicherweise Schönheitsrenovierungen erledigen, obwohl der
Zustand der Wohnung noch gut ist. Deshalb hat der BGH solche Klauseln
für ungültig erklärt. Folge: Der Mieter muss gar nicht mehr renovieren.
Weiterhin
gültig sind aber Klauseln, die den Mieter nicht übermäßig belasten.
Diese haben einen flexiblen Fristenplan: Der Mieter muss nur dann
renovieren, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. Gegen solche
Klauseln hat der BGH nichts einzuwenden. Hinterlässt der Mieter etwa
eine völlig heruntergewirtschaftete Wohnung, die eigentlich schon
längst hätte renoviert werden müssen, so kann das den Mieter teuer zu
stehen kommen. Denn wenn sich dieser endgültig weigert, seiner
Renovierungspflicht nachzukommen, kann der Vermieter teure Handwerker
beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.
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