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Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik: Betriebe brauchen ein flexibleres Arbeitsrecht

Handwerk — geschrieben von bauinformant @ 16:36

Stuttgart, den 13. August 2009

Das Handwerk als arbeitsintensiver Bereich hat eine besondere Bedeutung für den
Arbeitsmarkt. Es verfügt über hochqualifizierte Arbeitsplätze, die größtenteils sehr
spezialisiert sind. Arbeitsverhältnisse bestehen häufig über viele Jahre. Um die
bestehenden Arbeitsplätze auch in schwierigen Zeiten erhalten und neue schaffen zu
können, benötigt das Metallhandwerk allerdings mehr Flexibilität und eine deutliche
Reform des Arbeitsrechts.

Der Kündigungsschutz stellt für die Betriebe noch immer das größte
Einstellungshemmnis dar, so der Landesinnungsmeister des HMF, Peter Mader. Das
Risiko, Mitarbeiter nur mit großem finanziellem und juristischem Aufwand wieder
entlassen zu können, habe zur Folge, dass ungefähr zehn bis 20 Prozent der Stellen
nicht geschaffen würden.

Während Beschäftigte jederzeit kündigen und damit das im Betrieb gewonnene Knowhow
mitnehmen und davon profitieren können, finde die wirtschaftliche Situation des
Arbeitgebers keinerlei Berücksichtigung. Der Verband fordert daher, den
Kündigungsschutz auf Grundlage eines neuen Arbeitsrechtshandbuchs zu novellieren.
Dieses Arbeitsrecht soll endlich in einem lesbaren und übersichtlichen Arbeitsgesetzbuch
zusammengefasst sein. Dabei soll den Bedürfnissen kleiner Unternehmen besondere
Beachtung geschenkt werden.

Die bisher im Arbeits- und Sozialrecht vorhandenen unterschiedlichen Schwellenwerte
sind einheitlich auf 50 Arbeitnehmer zu vereinheitlichen. Die Wartezeit beim Kündigungsschutz soll über sechs Monate hinaus verlängert werden.

Die Möglichkeiten zur befristeten Beschäftigung lassen sich durch die Ausweitung der
sachgrundlosen Befristung und durch die Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots
verbessern.

Um den Druck auf die Beschäftigung zu verringern, fordert der HMF, die aus
Arbeitslöhnen finanzierten Sozialversicherungshaushalte von allen versicherungsfremden
Verpflichtungen zu befreien. Dies gilt insbesondere für die arbeitsmarktpolitisch initiierte
Frühverrentung ebenso wie für Mutterschutzleistungen oder in den allein von den
Unternehmen finanzierte Unfallversicherung für die Wegeunfälle.

Die Lohnfortzahlung ist voll in den Leistungskatalog der Krankenversicherung
einzubeziehen. Ebenso wie in anderen Sozialversicherungszweigen drückt die hohe Kostenbelastung der gesetzlichen Unfallversicherung auf die betroffenen Metallbetriebe. Der Gesetzgeber hat sich zwar des Konzentrationsprozesses unter den Versicherungen angenommen, das Feld der Anpassung des Leistungskatalogs liegt aber nach wie vor brach.
Um die Finanzierbarkeit und Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern, wird der Gesetzgeber aufgefordert, den Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften ausschließlich auf betriebsspezifische Risiken zu begrenzen.

Im Einzelnen fordert der HMF:
1. Erheblich eingeschränkte Absicherung von Wegeunfällen.
2. Versicherungsleistungen nur für Beitragszahler.
3. Beschränkung der Rentenzahlungen auf Lebensarbeitszeit.
4. Einmalige Abfindungen statt lebenslanger Renten bei weniger schweren
Verletzungen und weniger schweren Berufserkrankungen.
5. Systemwechsel beim Insolvenzgeldverfahren bis hin zu privaten
Absicherungsmodellen.
6. Beitragsbonus für Innungsbetriebe auf Grund von Informations- und
Fortbildungsmaßnahmen.
7. Keine Fremdrenten für Übersiedler aus Oststaaten.
8. Verschlankung der Organisationsstruktur der Berufsgenossenschaften bis hin zur
Verzahnung der Aufgabenwahrnehmung mit den Gewerbeaufsichtsämtern.

Pressemitteilung: Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik  Baden-Württemberg 


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