Studie offenbart: Jeder vierte Vermieter beklagt ausbleibende Mietzahlungen
• 50 Prozent der deutschen Vermieter streiten mit ihren Mietern –
am häufigsten um Geld
• 15 Prozent mussten bereits eine Zwangsräumung durchführen
Berlin, 03. November 2009 – Ärger mit der vermieteten Wohnung ist für deutsche Vermieter keine Seltenheit. Jeder Zweite hat bereits negative Erfahrungen mit seinen Mietern sammeln müssen. Alarmierend: 15 Prozent mussten schon einmal zum letzten Mittel greifen und eine Zwangsräumung der Immobilie durchführen lassen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Vermieter-Befragung im Auftrag von ImmobilienScout24.
Mietausfälle, Sachbeschädigungen, Lärmbelästigungen – jeder zweite Vermieter kann eine negative Geschichte über seine Mieter erzählen. Besonders oft geht es dabei um Geld: Rund ein Viertel der Vermieter beklagt ausbleibende oder nur unregelmäßige Mietzahlungen und knapp jeder Zehnte vermisst die Betriebskosten-Vorauszahlungen auf seinem Konto. Weitere häufige Streitpunkte sind Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen.
Die zehn häufigsten Vermieter-Ärgernisse im Überblick:
1. Miete wird nicht bezahlt (27 Prozent)
2. Wiederholte verspätete Mietzahlungen (25 Prozent)
3. Sachbeschädigungen (17 Prozent)
4. Keine Schönheitsreparaturen durchgeführt (14 Prozent)
5. Wiederholte Lärmbelästigungen (12 Prozent)
6. Mieter vermüllt Mietimmobilie (10 Prozent)
7. Betriebskosten-Vorauszahlungen nicht getätigt (9 Prozent)
8. Wiederholter Streit im Mietshaus (8 Prozent)
9. Mieter trennt Müll nicht (7 Prozent)
10. Grundlose Mietminderung (6 Prozent)
Eskaliert der Streit mit den Mietern, bleibt als letzter Ausweg oft nur eine Zwangsräumung der Immobilie. Laut ImmobilienScout24-Befragung mussten bereits 15 Prozent der Vermieter zu solch drastischen Mitteln greifen, zwei Prozent davon sogar schon mehrmals.
Für die aktuelle Studie befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag von ImmobilienScout24 im Oktober 1.046 deutsche Vermieter.Bauinformant ist nicht der Autor der eingestellten Information. Das Urheberrecht ist durch einen Direktlink und/oder die Quellenangabe gekennzeichnet bzw. vom Urheber zur Veröffentlichung genehmigt. Falls Sie einen Verstoß gegen das Urheberrecht vermuten, bitten wir Sie um eine Mitteilung, bevor unnötige rechtliche Auseinandersetzungen entstehen.
