Bauinformant bloggt Bauinformationen

Maschinenfabrik Niehoff GmbH & Co.KG investiert in neue Produktionsstätte

Bauprojekte — geschrieben von bauinformant @ 22:02
Mustermontage RSV Niehoff

(pressebox) Passau, 21.07.2009

Die Maschinenfabrik Niehoff GmbH & Co. KG, einer der weltweit führenden Hersteller von Maschinen für die Draht- und Kabelindustrie, baut am Stammsitz in Schwabach bei Nürnberg eine komplett neue Fabrik. Das Bauvorhaben hat Mitte September 2008 mit dem ersten Spatenstich begonnen. Die Umsiedlung der Unternehmensbereiche ist in drei Abschnitte untergliedert. Im ersten Bauabschnitt werden die Produktionsbereiche Montage, Prüfstand, Versuchs- und Testbereich, Versand, Lackiererei und die Lehrwerkstatt an den neuen Standort verlagert. Die jetzt begonnene erste Baustufe umfasst eine Produktionsfläche von 17.000 m².

Simon RWA Systeme GmbH wurde mit der Lieferung und Montage der Rauchschürzen beauftragt. Die Auflagen des Brandschutznachweises zu erfüllen, werden insgesamt 52 Einzelvorhänge Smoke PROtec zwischen die Betonstützen eingebaut. Die Rauchschürzen unterteilen die Produktionshallen in Rauchabschnitte nach DIN 18232.


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Auftrag für Tunnelsystem in Hongkong über zirka 233 Mio. Euro

Unternehmen & Produkte, Bauprojekte — geschrieben von bauinformant @ 19:20
Leighton Asia plant und baut die Abwasseranlage bis Oktober 2013

Die HOCHTIEF-Tochter Leighton hat über ihre Beteiligung Leighton Asia einen Auftrag in
Hongkong für mehr als 233 Mio. Euro (410 Mio. AUD) erhalten: Die Gesellschaft wird in
einem Joint Venture ein System von Abwassertunneln planen und bauen. Der Anteil von
Leighton Asia am Joint Venture beträgt 80 Prozent. Dies entspricht einem Anteil am
Auftragsvolumen von gut 186 Mio. Euro. Auftraggeber ist das Hong Kong Drainage Services
Department.

Das neue Tunnelsystem im Hafenviertel Hongkongs soll sich nach seiner Fertigstellung über
eine Gesamtlänge von 7,5 Kilometern erstrecken und alte Abwasseranlagen ersetzen. Die
Röhren werden dabei in außergewöhnlicher Tiefe von 70 bis 120 Metern verlegt. Leighton
Asia nimmt die Arbeiten im August 2009 auf und wird sie bis Oktober 2013 abschließen. Der
Auftrag ist Teil des Harbour Area Treatment Schemes (HATS), das die Regierung in
Hongkong aufgelegt hat, um die Abwassersysteme zu erneuern.
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Konjunkturpaket im Landkreis Spree-Neiße läuft an

Bauwirtschaft — geschrieben von bauinformant @ 18:54
 
 
Pressemitteilung von:Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg
„Auch Straßen- und Tiefbau muss von Hilfen profitieren“

Berlin, 21.7.2009

Mit rund 4,2 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket unterstützt der Landkreis Spree-Neiße die regionale Wirtschaft. Das geht aus einem Gespräch der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. mit dem Baudezernenten des Landkreises, Olaf Lalk, und dem Fachbereichsleiter Bau und Planung, Horst Schötz, hervor. Von der bereitgestellten Summe fließen 65 Prozent in die Bildungsinfrastruktur, mit den übrigen 35 Prozent soll die sonstige Infrastruktur verbessert werden. Wolf Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, forderte, auch den Straßen- und Tiefbau mit in die Sonderförderung einzubeziehen. „Das Bauvolumen wird aller Voraussicht nach in diesem Jahr um sechs Prozent zurückgehen, und zwar trotz Konjunkturpaket“, so Wenkel. „Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum Mittel, die die Wirtschaft ankurbeln und die Infrastruktur ausbauen sollen, nicht auch in den Straßen- und Tiefbau fließen.“

Derweil läuft die Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket gut an: Mit dem Ersatzneubau der Sporthalle am Pestalozzi-Gymnasium in Guben sei die erste Maßnahme bereits vergeben, so der Baudezernent. Drei weitere Maßnahmen im Landkreis laufen bereits. Zudem sei die Kreisverwaltung bestrebt, die Aufträge kleinteilig zu vergeben und das Verfahren unbürokratisch und schnell zu handhaben.

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Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.
Abt. Wirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecherin
Frau Christiane Witek
Nassauische Strasse 15
10717 Berlin
Tel.: 030 - 86 000 4-19
Fax: 030 - 86 000 4-12
Mobil 0177-445 88 00
eMail:
www.fg-bau.de

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. vertritt die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft in Berlin und Brandenburg. Mit ihren rund 900 Mitgliedern ist sie der größte Bauarbeitgeber- und Bauwirtschaftsverband in der Region. Als Mitglied ist die Fachgemeinschaft Bau zudem im Zweckverbund Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB) organisiert, der mit seinen ca. 2.600 Mitgliedern als größter ostdeutscher Spitzenverband die Anliegen der ostdeutschen Bauwirtschaft gegenüber Bundes- und Landespolitik vertritt.
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Denkmalschutzrecht/Baunachbarrecht

Baurechtliches — geschrieben von bauinformant @ 18:50
 

Pressemitteilung von: GGT Symposien
Jens Joachim Jung, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Referent der GGT Symposien
Jens Joachim Jung, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Referent der GGT Symposien
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(openPR) - Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes kann gegen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung eines benachbarten Bauvorhabens klagen, wenn das Nachbarvorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens erheblich beeinträchtigt.

Problemaufriss:
Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden (Kulturdenkmäler) sind durch die Unterschutzstellung nicht unerheblich in ihren Eigentumsrechten an dem Anwesen beschränkt. So dürfen beispielsweise bauliche Veränderungen am Gebäude, wie Umgestaltungen, Instandsetzungen oder gar die Beseitigung nur mit der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde vorgenommen werden. Darüber hinaus sind Eigentümer von Kulturdenkmälern verpflichtet, das Gebäude im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen. Durch diese Beschränkungen und Pflichten entstehen den Eigentümern zum Teil erhebliche denkmalbedingte finanzielle Mehraufwendungen. Fraglich ist, ob diesem finanziellen Mehraufwand das Recht des Eigentümers gegenüber steht, sich gerichtlich gegen ein Nachbarbauvorhaben zur Wehr zu setzen, das die Denkmalwürdigkeit des eigenen Gebäudes möglicherweise beeinträchtigt.

Der Fall:
Der Eigentümer einer im Außenbereich gelegenen denkmalgeschützten Schlossanlage begehrte die Beseitigung eines in der Nachbarschaft innerhalb der Denkmalschutzzone errichteten landwirtschaftlichen Fahrsilos. Er argumentierte, das Silo beeinträchtige die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens. Für die Errichtung des Fahrsilos hatte die zuständige Behörde eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Der Eigentümer der Schlossanlage klagte vor dem Verwaltunsgericht gegen diese Genehmigung. Die beiden ersten Instanzen verneinten ein Klagerecht (Klagebefugnis) mit dem Argument, das Landesdenkmalschutzgesetz vermittle dem Eigentümer kein subjektiv-öffentlichrechtliches Abwehrrecht. Die Unterschutzstellung eines Kulturdenkmals liege allein im öffentlichen Interesse. Dementsprechend habe der Eigentümer eines Kulturdenkmals keinen Anspruch auf Schutz der Denkmalwürdigkeit des eigenen Anwesens vor Beeinträchtigungen durch Dritte. Mit Urteil vom 21. April 2009 (Az.: 4 C 3.08) hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Entscheidung der Vorinstanz auf.

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Die Entscheidung:
Das BVerwG bejaht ein Klagerecht des Eigentümers der Schlossanlage. Es stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf den grundgesetzlichen Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz. Wenn ein Kulturdenkmal unter Schutz gestellt wird, genüge es nicht, den Eigentümer für dessen Erhaltung und Pflege in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber habe eine umfassende Schutzpflicht für das Kulturdenkmal. Er müsse es auch vor Beeinträchtigungen durch Vorhaben in seiner Umgebung schützen. Die Ziele des Denkmalschutzes ließen sich nur erreichen, wenn auch das Eigentum in der Umgebung eines denkmalgeschützten Gebäudes beschränkt werde. Vorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals, die dessen Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigen, dürften nur zugelassen werden, wenn das Vorhaben seinerseits durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls oder durch überwiegend private Interessen gerechtfertigt sei. Der Gesetzgeber handele widersprüchlich, wenn er einerseits das Kulturdenkmal unter Schutz stelle und den Eigentümer zu dessen Erhaltung und Pflege verpflichte, andererseits aber erhebliche Beeinträchtigungen der Denkmalwürdigkeit des Kulturdenkmals durch Vorhaben in der Umgebung ohne Weiteres zuließe. Die gerichtliche Anfechtung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch den Eigentümer des Kulturdenkmals sei deshalb jedenfalls dann zulässig, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit des Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtige.

Auswirkungen für die Praxis:
Wenngleich das BVerwG in seiner Entscheidung offen lässt, ob die Vorschriften der Denkmalschutzgesetze generell drittschützende Wirkung haben können und das Gericht ein Anfechtungsrecht auch nur auf solche Fälle beschränkt, in denen die Denkmalwürdigkeit des Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt wird, hat die Entscheidung für die Praxis große Bedeutung. Die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden werden zukünftig nicht mehr tatenlos zusehen müssen, wie die Umgebung baulich verschandelt und damit ihr Eigentum, für das sie finanzielle Mehraufwendungen trifft, entwertet wird. Für Bauherren, Investoren, Architekten, Planer aber auch für Genehmigungsbehörden bedeutet die Entscheidung, dass sie zukünftig verstärkt Belange des Denkmalschutzes der umgebenden Bebauung in die Planungen bzw. Entscheidungen einstellen müssen.

GGT Symposien
Fachseminare für die Immobilienwirtschaft
Taunusstraße 52
65375 Oestrich-Winkel
Tel.: 06723- 60 12 885
Fax: 06723- 7105

Email:
www.ggt-symposien.de

GGT Symposien ist ein bundesweit tätiger Veranstalter von Fachseminaren für die Immobilienwirtschaft mit Sitz in Oestrich-Winkel. Angeboten werden Fachseminare um den Anforderungen eines modernen und innovativen Immobilienmanagements gewachsen zu sein.

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Bauwirtschaft - Bundesrat stimmt wichtigen Gesetzesänderungen zu

Baurechtliches — geschrieben von bauinformant @ 18:08
 

Pressemitteilung von: Bauanwaltssuchdienst GmbH u. Co. KG
(openPR) - Im Bauvergabe - und Bauvertragsrecht tut sich derzeit einiges. So hat der deutsche Bundesrat am 10. Juli 2009 noch kurz vor der Sommerpause wichtige Beschlüsse gefasst, um gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen.

Die erste Änderung betrifft das Bauforderungssicherungsgesetz, das erst seit dem 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt wurde. Schon kurz danach hatte man festgestellt, dass dieses Gesetz zwar sehr gut gemeint ist, jedoch in einzelnen Punkten über das Ziel, das vom Bauherrn zur Verfügung gestellte Baugeld besser als bisher zu schützen und vor zweckwidriger Verwendung zu bewahren, hinausgeschossen ist. Auf Intervention der einschlägigen Bauverbände wurde daher vom Deutschen Bundestag eine Änderungsgesetz zu diesem Gesetz verabschiedet, mit dem § 1 Abs. 2 Bauforderungssicherungsgesetz etwas entschärft wurde. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes wurde dort bestimmt, dass ein Generalunternehmer/Bauträger, der selbst an der Herstellung des Baues beteiligt ist, das Baugeld nur in Höhe der Hälfte des angemessenen Wert seiner Eigenleistung in Anspruch nehmen darf, solange nicht alle Subunternehmer bezahlt sind. Diese Regelung wurde vom Bundestag gekippt, so dass der Generalunternehmer/Bauträger nun seine Eigenleistungen abrechnen darf, ohne dass er vorher seine Subunternehmer bezahlt haben muss. Zu Einzelheiten siehe im Baurecht-Forum (www.baurecht-forum.de) und dort den Artikel von RA Dr. Hofmann: "Das Bauforderungssicherungsgesetz wird wieder verändert" vom 5. Mai 2009 . Der Bundesrat hat nun am 10. Juli 2009 diese Änderung passieren lassen.

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Die zweite Änderung betrifft das so genannte Präqualifikationsverfahren im deutschen Vergaberecht :

Zu öffentlichen Bauaufträgen werden nur solche Bieter zugelassen, die die notwendige Eignung für die ausgeschriebene Baumaßnahme nachweisen können. Der Eignungsnachweis kann grundsätzlich für jeden Einzelfall verlangt werden. Allerdings gestattet die Vergabe-und Vertragsordnung den Bietern in § 8 Abs. 2 VOB/A auch, dass der Eignungsnachweis durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (das so genannte Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen kann.

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Juli 2009 das "Dritte Gesetz zur Änderung des 4. Buches Sozialgesetzbuch" verabschiedet und dabei einen Vorschlag des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes umgesetzt, der es ermöglicht, dass sich der Hauptunternehmer von der Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge seiner Subunternehmer dadurch befreit, dass er ausschließlich derart präqualifizierte Unternehmen einsetzt. Zu Einzelheiten siehe den Aufsatz von Rechtsanwalt Guth: "Bauarbeitsrecht: Änderungsgesetz zur Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge "vom 13. Mai 2009, ebenfalls abgedruckt im Baurecht-Forum.
Auch dieser Neuregelung hat der Bundesrat mit seinen Beschlüssen vom 10. Juli 2009 zugestimmt.

Zu den in diesem Aufsatz verwendeten rechtlichen Fachbegriffen wird auf das Baurecht-Wörterbuch www.baurecht-woerterbuch.de verwiesen.

Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, Lehrbeauftragter für Baurecht, München

Bauanwaltssuchdienst GmbH u. Co. KG
Alte Bahnhofstraße 31
82343 Pöcking
www.bauanwaltsuchdienst.de

Hier sind die Rechtsanwälte verzeichnet, die als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, als Mitglieder der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein, als Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Baurecht oder aufgrund Empfehlungen einschlägiger Mandanten und Organisationen ausgewiesene Kenner des Bau- und Architektenrechts sind.

Auch wenn Sie einen qualifizierten Bausachverständigen oder Mediator/Schlichter suchen oder den Kontakt zu einem Bauverband und seiner Schlichtungsstelle wünschen, sind Sie hier richtig.
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Buse Heberer Fromm berät EDEKA Südbayern beim Bau des neuen Regionallagers in Landsberg/Kaufering

Bauwirtschaft — geschrieben von bauinformant @ 18:05
 

Pressemitteilung von: Buse Heberer Fromm
(openPR) - Die Practice Group Immobilien- und Baurecht von Buse Heberer Fromm berät Edeka Südbayern (Gaimersheim) bei der Planung und dem Bau des neuen Regionallagers in Landsberg/Kaufering.

Um der prognostizierten Unternehmensentwicklung Rechnung zu tragen, investiert EDEKA in seine Logistikstruktur. Bei einer Investitionssumme von € 65 Mio. wird Edeka Südbayern mit diesem Projekt mindestens 200 neue Arbeitsplätze in der Region schaffen.

Dr. Jürgen Miegel, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort Hamburg, und sein Team übernehmen für das Vorhaben das Juristische Projektmanagement. Dazu gehört insbesondere der Abschluss der Verträge mit dem Generalplaner sowie dem Fachplaner für die Intralogistik.

Dr. Jürgen Miegel, der Leiter des Projektteams, ist seit dem 1. Juli 2008 Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm, nachdem er zuvor für die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein tätig war. Dr. Miegel verfügt über eine langjährige Beratungs- und Prozesspraxis im Bau- und Immobilienrecht und ist ständiger Mitarbeiter der IBR (Zeitschrift für Immobilien- und Baurecht) sowie Mitautor des in zweiter Auflage erschienenen Beck’schen Kommentars zur VOB/C.

Immobilien- und Baurecht ist seit jeher eine der stärksten Practice Groups von Buse Heberer Fromm. Sie wird durch den Berliner Partner Alexander Herbert geleitet. Durch die Practice Group Immobilien- und Baurecht ist Buse Heberer Fromm außerdem Mitglied des ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.), der ordnungs- und wirtschaftspolitischen Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Der ZIA wurde im Juni 2006 gegründet und ist seinerseits Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Klaus Beine, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort Frankfurt, ist seit Juli 2007 Mitglied des Präsidiums des ZIA.

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer Christian Pothe, Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg, Telefon: +49-(0)40-419990, Telefax: +49-(0)40-41999139, Email: .

Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An sechs deutschen Standorten – Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München – sowie in sieben Repräsentanzen im Ausland – Brüssel, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich - beraten mehr als 120 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen sowohl an den Sozietätsstandorten als auch standortübergreifend in elf kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.
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Bundesgerichtshof zur Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung

Baurechtliches — geschrieben von bauinformant @ 18:01
 

Pressemitteilung von: .rka Rechtsanwälte
Hamburg, 20.07.2009

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten seines Mieters freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten, mangels entsprechender Vereinbarung nicht in der Wohnung dulden muss (VIII ZR 165/08). „Allein im Einzelfall kann eine Verpflichtung nach Treu und Glauben bestehen, eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu erteilen“, erklärt der Mietrechtsexperte Michael Aßmann aus der Kanzlei .rka Rechtsanwälte, Hamburg (www.rka-law.de), „insbesondere dann, wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgeht als bei einer üblichen Wohnungsnutzung.“ Im konkreten Fall hat der BGH die Kündigung eines Vermieters gegen seinen Mieter bestätigt, der sich von seiner privat angemieteten Wohnung aus als Immobilienmakler betätigte. Im Mietvertrag hieß es, dass die Anmietung "zu Wohnzwecken" erfolgte. Gleichwohl betrieb der Beklagte seine selbständige Tätigkeit von der gemieteten Wohnung aus, was zur Kündigung des Mietverhältnisses führte. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Kündigung. „Zwar kann im Einzelfall ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter bestehen, die teilgewerbliche Nutzung der Wohnung zu dulden. „Gerade dann aber, wenn für die geschäftliche Tätigkeit Mitarbeiter des Mieters in der Wohnung beschäftigt werden, wie dies in dem vom BGH entschiedenen Fall nach der Behauptung des Vermieters so gewesen sein soll, kommt ein Anspruch auf Gestattung jedoch nicht in Betracht. Das Interesse des Vermieters an der Substanzerhaltung seiner Mietwohnung geht vor“, erläutert Rechtsanwalt Michael Aßmann. Da es im konkreten Fall strittig war, ob Mitarbeiter beschäftigt waren, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Quelle: eigener Bericht/ Pressemeldung des BGH

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Rechtsanwalt Michael Assmann/ Rechtsanwalt Dr. Thomas Reichelt
.rka Rechtsanwälte
Rothenbaumchaussee 193/195
20149 Hamburg
Tel.: 040-442285
Fax: 040-452707
Mail:
Web : www.rka-law.de

.rka Rechtsanwälte ist eine hoch spezialisierte Kanzlei im Bereich des Immobilienrechts. Die Anwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrungen in der Prozess- und Verhandlungsführung auf allen zentralen Gebieten des Immobilienrechts (z.B. Architektenrecht, öffentliches und privates Baurecht, gewerbliches und privates Mietrecht, Projektplanung und –begleitung). .rka Rechtsanwälte berät namhafte Unternehmen und Investoren aus dem In- und Ausland insbes. im Bereich der Projektberatung.
Bauinformant ist nicht der Autor der eingestellten Information. Das Urheberrecht ist durch einen Direktlink und/oder die Quellenangabe gekennzeichnet bzw. vom Urheber zur Veröffentlichung genehmigt. Falls Sie einen Verstoß gegen das Urheberrecht vermuten, bitten wir Sie um eine Mitteilung, bevor unnötige rechtliche Auseinandersetzungen entstehen.

Wohnen und Energie erzeugen - Das Eigenheim als Selbstversorger

Energie — geschrieben von bauinformant @ 17:44
 
 
Pressemitteilung von: tci Gesellschaft für technische Informatik mbH
PR Agentur: BROWA GmbH
Der Touchpanel ambiento ist im Solarhaus zentral an der Wand angebracht. Von hier aus lassen sich alle haustechnischen und energetischen Funktionen visualisieren und steuern.
Der Touchpanel ambiento ist im Solarhaus zentral an der Wand angebracht. Von hier aus lassen sich alle haustechnischen und energetischen Funktionen visualisieren und steuern.
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(openPR)
Wohnkonzepte für Gegenwart und Zukunft mit durchdachter Gebäudetechnik


Zukunftsweisende neue Gebäudekonzepte zeigen Wege und Strategien für das Wohnen von morgen auf. Unter den Stichworten "nachhaltiges Bauen", "Nutzung der Sonnenenergie" und "intelligente Vernetzung der Gebäudetechnik" verbergen sich innovative Ideen, die sich bereits umsetzen lassen.

Wie werden wir in Zukunft wohnen? Bauen und Technik Hand in Hand

Architektur- und Bauexperten sind sich einig, dass die intelligent vernetzte Gebäudetechnik, gepaart mit einer gut gedämmten Gebäudehülle und der effizienten Nutzung von Wohnraum, die Antworten sind auf die dringendsten Fragen nach dem Wohnen von morgen. "Ohne die Einbeziehung der durchdachten und vernetzten Steuerung der Gebäudetechnik geht es nicht", sagt Architekt Hannes Guddat, Mitglied des 25-köpfigen Teams der Technischen Universität (TU) Darmstadt, das ein international prämiertes Solarhaus entworfen und gebaut hat. 2007 gewann der deutsche Solarhaus-Prototyp den renommierten Architekturwettberweb "Solar Decathlon" in Washington D.C..

Privates Energiekraftwerk "Made in Germany": Träume werden wahr

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Die bewusste Entscheidung für den Einsatz deutscher Technologien hat sich als richtig erwiesen. "Unser Konzept war zu zeigen, dass es keinen Widerspruch zwischen architektonischem und technologischem Anspruch gibt, sondern dass beides im Gegenteil zusammengehört", sagt Hannes Guddat. Das Solar Decathlon Team der TU Darmstadt hatte seinen Beitrag unter das Motto "Future - Made in Germany" gestellt und wollte mit seinem passiven Solarhaus den Vorsprung deutscher Technologien bei den erneuerbaren Energien und der energieeffizenten Gebäudetechnik demonstrieren. "Deshalb haben wir uns auch für das Touchpanel "ambiento" von tci für unsere Gebäudesteuerung entschieden. Das innovative Design und die Technik haben uns angesprochen. Von Anfang an war tci aufgeschlossen und stand uns mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um spezielle technische Anforderungen und Hilfestellung bei der Anbindung ging", sagt er. tci konnte seine Erfahrungen bei der Herstellung robuster und zuverlässiger Computersysteme für Industrie, Medizintechnik und Gebäudeautomation einbringen. Als Hersteller von kundenspezifischen Lösungen ging tci auch auf die individuellen Anforderungen des Architektenteams ein, wie beispielsweise den Einsatz von modernen und energiesparenden Prozessoren.

Das Interior-Touchpanel "ambiento" ist im Solarhaus zentral an der Wand eingebaut und fügt sich dank des zeitlosen Designs in die klare Formensprache der Innenarchitektur ein. Es verfügt über ein 19" Display, Glasfront, eine schwarze Touchpanel-Front und einen schwarz eloxierten Aluminium-Rahmen. "Schnittstellen und Konfiguration wurden den speziellen Anforderungen des Solarhauses angepasst. Die Montage ist dank der guten Justierbarkeit einfach, und Unebenheiten der Wand werden ausgeglichen", sagt Guido Gerstmann, Experte für Gebäudeautomation bei tci.

Komfortabel zukunftsfähig

"Mit Hilfe des ambiento19 werden die aktiven Systeme des Hauses – Photovoltaik, Solarthermie, Hausgeräte, Kühlung, Heizung, Lüftung und Multimedia – überwacht und gesteuert", erklärt Architekt Hannes Guddat. Damit leistet das elegante Touchpanel für die Gebäudeautomation einen entscheidenden Beitrag zur angestrebten maximalen Energieeffizienz. "Durch die Steuerung und Vernetzung aller haustechnischen Funktionen kontrollieren die Hausbewohner die Energiegewinnung und den Verbrauch. Dank der Aufzeichnung und Visualisierung können wiederum Schlussfolgerungen auf die Optimierung der Nutzung, Konstruktion und Ausrichtung der energiegewinnenden Technik gezogen werden", sagt der Architekt.

 
Die tci GmbH stammt ursprünglich aus der Automatisierungsbranche und wurde 1991 von den Diplom-Ingenieuren Michael Böck und Karl-Ulrich Menges gegründet. Heute ist das Unternehmen eines der führenden Industriecomputer-Hersteller Deutschlands. tci-Industriecomputer werden u.a. im Maschinen- und Anlagenbau und in der Chemie- und Lebensmittelindustrie eingesetzt. Immer neue Anwendungsfelder werden erschlossen, wozu neben der Medizintechnik insbesondere die Gebäudeautomation gehört. In der eigens für die Haumautomation entwickelten Touch Panel-Reihe ambiento hat tci neue und bewährte Systemtechnik mit zeitlosem Design verpaart.
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3000 LED Leuchten für Unilever

Energie — geschrieben von bauinformant @ 16:36

Neue Konzernzentrale mit vorbildlichem Energiekonzept

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Im Atrium des neuen Unilever-Gebäudes ziehen zwei "LED-Lichtringe" alle ...

Hamburg (ots) - Mit einem einzigartigen Energiekonzept setzt die neue Unilever Konzernzentrale (Behnisch Architekten, Stuttgart) in der Hamburger HafenCity Maßstäbe. Zentraler Bestandteil des Gebäudes ist das Licht: Auf 35.000 Quadratmetern leuchten auf 6 Ebenen extrem energieeffiziente LED-Leuchten von Nimbus.

Die Entscheidung für dieses innovative Konzept ermöglicht es Unilver, pro Jahr mehrere hunderttausend Euro einzusparen. Nimbus Geschäftsführer Dietrich Brennenstuhl: "Zu LED gibt es in Zukunft keine Alternative!"

Der zentrale Aspekt des Gebäudes ist das energetische Konzept. Die Architekten der neuen Unilever-Zentrale, Behnisch Architekten aus Stuttgart, erhielten bereits den "BEX 2009 International Award" - für die konsequente Umsetzung von ganzheitlicher, nachhaltiger Architektur in der Unilever Konzernzentrale.

"Es ist weltweit das größte Gebäude, in dem es ausschließlich LED-Allgemeinbeleuchtung gibt und kann daher extrem energiesparend betrieben werden", sagt Harry Brouwer, Vorsitzender der Geschäftsführung Unilever Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Eigenschaften der LEDs sind an sich schon bemerkenswert; die Produktentwicklung bei Nimbus hat jedoch erst die Augen dafür geöffnet, was sich auf dieser Basis alles bewegen lässt: "Engineered Design" lautet der im Unternehmen verwendete Begriff.

Dieser beschreibt die komplexe, von Nimbus in die LED-Serien integrierte Technik, die zum Anspruchsvollsten gehört, was im Bereich Beleuchtung aktuell auf dem Markt zu finden ist: präzise Lichtlenkung, Thermomanagement, Direkt- und Indirektlicht sowie Präsenz- und Tageslichtsteuerung sind in diesem Zusammenhang die wesentlichen Stichworte. All diese Faktoren gemeinsam ermöglichen es, die Stromkosten für Beleuchtung um bis zu 70 Prozent zu senken. Sehr anschaulich lässt sich das an der Stehleuchte "Office Air LED" für Büroarbeitsplätze demonstrieren, die mit 1400 Exemplaren im Unileverhaus eingesetzt wurde.


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