Bauinformant bloggt Bauinformationen

Millioneninvestition für Ausbau des Leibniz-Rechenzentrums

Bauprojekte — geschrieben von bauinformant @ 18:38
2011 soll mit dem Bau eines neuen Supercomputers begonnen werden

Das 2006 zuletzt erweiterte LRZ muss schon wieder ausgebaut werden (Foto: LRZ)
München (pte/10.07.2009/10:30) - Im Leibniz-Rechenzentrum der bayrischen Akademie der Wissenschaften in Garching bei München werden die Kapazitäten weiter gestärkt. Nachdem kürzlich die Technische Universität München und das Land Bayern bereits Fördermittel für Projekte des Munich Center for Advanced Computing (MAC) zur Verfügung gestellt haben (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090703026/), wird nun auch das Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) erweitert. Dessen Hochleistungsrechner wird für die im Rahmen der laufenden Projekte des MAC notwendigen Computersimulationen verwendet. 2011 soll dort mit dem Bau eines der stärksten Supercomputer weltweit begonnen werden. Hierfür muss der erst 2006 eröffnete Neubau des LRZ zunächst erweitert werden. Baubeginn ist noch dieses Jahr.

Der neue Supercomputer im Leibniz-Rechenzentrum soll das deutsche Gauss Centre for Supercomputing, einen Verbund aus den Rechenzentren in Garching, Jülich und Stuttgart, und seine Stellung als europäisches Zentrum für Hochleistungsrechner sichern. Um die geplante Aufstellung des SuperMUC, so der Name des neuen Supercomputers, nicht zu gefährden, muss der Ausbau des Rechenzentrums bis 2011 abgeschlossen werden. Die Gebäudeerweiterung soll mit 49,2 Mio. Euro zu Buche schlagen, der Bau des Supercomputers mit rund 132 Mio. Euro.

"Im SuperMUC werden rund 100.000 Prozessoren arbeiten, die mindestens fünf Brd. Rechenoperationen pro Sekunde ausführen können. Damit wird die Neuanschaffung bis zu hundert Mal schneller sein als der bisher verwendete Rechner", so Andreas Battenberg von der Technischen Universität München gegenüber pressetext. Bisher kam ein SGI-Altix-4700-Rechner mit rund 10.000 Prozessorkernen zum Einsatz. Dieser errang im internationalen Ranking der Supercomputer dieses Jahr mit 62 Teraflops Platz 66. Der im Moment leistungsfähigste Computer weltweit, der sogenannte Roadrunner, steht in den Vereinigten Staaten und erreicht bis zu 1.450 Teraflops. Der bisher stärkste deutsche Hochleistungsrechner, der Jugene im Forschungszentrum Jülich, reiht sich mit rund 1.000 Teraflops auf Platz drei ein. "Mit dem neuen SuperMUC möchten wir in die Top 20, vielleicht auch in die Top 10 kommen", so Battenberg.

Verwendung finden Supercomputer in der Forschung, wo die numerische Simulation auf Höchstleistungsrechnern als zentrales Werkzeug in den Natur-, Lebens-, und Ingenieurswissenschaften gilt. "Der SuperMUC soll vor allem für Aerodynamik, Astrophysik, Bioinformatik und Geophysik verwendet werden", sagt Battenberg. Der momentan genutzte Altix-Rechner werde auch nach Inbetriebnahme des SuperMUC weiter verwendet werden, so Battenberg.
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RWE stürzt sich ins Solargeschäft

Energie — geschrieben von bauinformant @ 18:36
Stromkonzern erweitert Engagement mit Alternativenergien

RWE plant Beteiligungen an Solarkraftwerken (Foto: desertec.org)
Essen (pte/10.07.2009/13:45) - Der Energiekonzern RWE hat ein Engagement in der Solarbranche angekündigt. Künftig will sich der Versorger an Projekten im Mittelmeerraum beteiligen und die Stromerzeugung mit solarthermischen Kraftwerken aufnehmen. Damit würde das Unternehmen sein Portfolio im Bereich Erneuerbare Energien erweitern. Bisher war der Fokus der Essener mit Investitionen in Höhe von rund einer Mrd. Euro pro Jahr auf die Bereiche Wind- und Biomasseenergie beschränkt, wie die Financial Times Deutschland berichtet. Gleichzeitig schraubt RWE-Chef Fritz Vahrenholt jedoch die hohen Erwartungen an das emsige Wüstenstromprojekt Desertec zurück, an dem der Konzern in einem Konsortium von 20 Unternehmen etwa gemeinsam mit E.ON beteiligt ist. Dafür sei im Vorfeld noch eine enorme Anschubfinanzierung erforderlich.

Das Desertec-Projekt, das kommenden Montag gestartet werden soll, umfasst Schätzungen zufolge ein Volumen von bis zu 400 Mrd. Euro. Nach Ansicht von RWE bedürfe es einer Finanzierung auf Niveau des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, um die geplanten Kraftwerke in der Sahara ab 2020 ans Netz zu schicken. Neben zwischenstaatlichen und wirtschaftlichen sind dafür zudem in erster Linie die technologischen Herausforderungen enorm. Bei Strom-Überschuss könnten schließlich auch europäische Staaten von dem Vorhaben profitieren. Vorerst müsse jedoch die Energieversorgung afrikanischer Länder mit Solarstrom gesichert werden.

Über das Wüstenprojekt hinaus zeigt RWE offenkundig Interesse an Solarkraftwerksprojekten in Südeuropa, so etwa in Spanien. Über das mögliche Investitionsvolumen ist bislang jedoch nichts bekannt. Gemeinsam mit dem Kölner Versorger RheinEnergie und den Stadtwerken München beteiligt sich RWE beispielsweise an dem im Bau befindlichen solarthermischen Kraftwerk Andasol 3. Das Thema Silizium-Solarmodule bleibt für den Energiekonzern hingegen weiterhin tabu. Vielmehr sieht RWE den Ausbau erneuerbarer Energien anhand "der nächsten Generation" von Sonnenkraftwerken in Form solarthermischer Anlagen vor. Die Stromproduktion sei im Vergleich zur Photovoltaik preisgünstiger und speicherfähig. Nach Angaben von Greenpeace können deutsche Unternehmen durch den weltweiten Bau solarthermischer Kraftwerke von 2010 bis 2050 mit einer Wertschöpfung von bis zu zwei Bio. Euro rechnen. Zwischen 357.000 und 582.000 Arbeitskräften würden dafür benötigt
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Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe

Baurechtliches — geschrieben von bauinformant @ 14:27

Die Regelung über die Erstattung der Urlaubsvergütung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 VTV ist für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland entsprechend anzuwenden. Eine Erstattung von Urlaubsvergütung setzt voraus, dass die Anforderungen erfüllt sind, die ein Arbeitgeber mit Sitz im Inland erfüllen muss.  Der Erstattungsanspruch darf nicht nach § 25 Abs. 2 oder Abs. 3 VTV verfallen sein. Ferner müssen die Meldepflichten nach §§ 5, 6 VTV vollständig und ordnungsgemäß erfüllt sein. Schließlich muss das Beitragskonto bei der ULAK ausgeglichen sein. § 25 Abs. 3 Satz 1 und 2 2. Alt. VTV, wonach die Verfallfristen bei rückwirkender Heranziehung im Falle eines Rechtsstreits höchstens mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem rechtskräftig festgestellt wird, dass der Betrieb vom VTV erfasst wird, ist nicht anwendbar, wenn der Arbeitgeber von Anfang an zur Meldung und Beitragszahlung herangezogen worden ist. Ein Rechtsstreit über seine Tarifunterworfenheit ändert daran nichts.  Maßgeblich ist dann § 25 Abs. 2 Buchst. a VTV, wonach Erstattungsansprüche ua. verfallen, wenn sie nicht bis zum 30. September des Kalenderjahres geltend gemacht worden sind, welches auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist.  Die Entstehung des Erstattungsanspruchs setzt weder die Erfüllung der Meldenoch der Beitragspflichten voraus. Der Erstattungsanspruch entsteht, sobald und soweit der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Urlaubsvergütungen leistet. Auch im Falle eines Rechtsstreits kann der Arbeitgeber vorsorglich eine Erstattung verlangen, um den Verfall zu verhindern.

BAG-Entscheidung vom 1.4.2009 - 10 AZR 134/08

Quelle: www.betriebs-berater.de


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